Der Abwasserzweckverband (AZV) Döbeln-Jahnatal arbeitet als Körperschaft des öffentlichen Rechts in der kommunalen Daseinsvorsorge. Satzungen sind die Basis der täglichen Arbeit. Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente zum Herunterladen.
Neue Satzungen ab 1. Januar 2021 gültig
Die Verbandsversammlung des AZV Döbeln-Jahnatal hat in seiner Sitzung am 14.09.2020 den Wechsel vom Privatrecht hin zum öffentlich-rechtlichen Gebührenrecht beschlossen. Dies erfolgte in Anlehnung an eine Gesetzesänderung zum Umsatzsteuergesetz, nach welcher zukünftig auf Abwasserentgelte auf privatrechtlicher Basis Umsatzsteuer anfällt.
Mit dem Wechsel in das Gebührenrecht kann so eine Erhöhung der Entgelte bzw. Gebühren für die Abwasserentsorgung der Kunden im Verbandsgebiet vermieden werden, weil dadurch auch zukünftig keine Umsatzsteuer anfällt.
In diesem Zusammenhang sind jedoch Neuerstellungen bzw. Änderungen von Satzungen notwendig, im nachfolgenden sind die neue Abwassersatzung, Gebührensatzung, Verwaltungskostensatzung sowie die Änderungssatzungen zur Fäkalschlammsatzung und zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung aufgeführt.
Diese Satzungsänderungen waren aus rechtlichen Gründen erforderlich, haben aber nur einen reinen formalen Hintergrund, die Höhe der Entgelte/ Gebühren ändern sich nicht und werden weiter auf der seit dem 01.01.2019 bestehenden Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation erhoben. Sollten Sie Fragen zu den Änderungen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Neue Satzungen gültig ab 1.01.2021
Anlage zur Verwaltungskostensatzung
1. Änderungssatzung zur Fäkalschlammsatzung
2. Änderungssatzung zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung
Satzungen gültig bis 31.12.2020