Vollbiologische Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben sind im Verbandsgebiet des AZV Döbeln-Jahnatal in der Minderheit. Es gibt rund 1 800 Grundstücke (Stand: Januar 2019), wo das anfallende Schmutzwasser dezentral entsorgt wird.
Dezentrale Anlagen in Trinkwasserschutzzonen
In Trinkwasserschutzzonen gelten besonders hohe Anforderungen. Beim Landratsamt Mittelsachsen müssen für den Betrieb von vollbiologischen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben folgende Genehmigungen eingeholt werden:
- Wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 55 SächsWG zur Errichtung und Betrieb einer Abwasseranlage im Trinkwasserschutzgebiet
- Wasserrechtliche Befreiung gemäß § 52 WHG vom Verbot der Errichtung und Betrieb einer Abwasseranlage im Trinkwasserschutzgebiet
- Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von vollbiologisch vorbehandeltem Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein oberirdisches Gewässer oder in den Untergrund (Versickerung)
Sofern das Abwasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird, muss eine Einleit-Erlaubnis beim AZV Döbeln-Jahnatal beantragt werden. Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von vollbiologisch vorbehandeltem Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein oberirdisches Gewässer oder in den Untergrund (Versickerung) entfällt hier.
Auf Dichtheitsprüfungen der dezentralen Abwasseranlagen wird in Trinkwasserschutzzonen besonders viel Wert gelegt. Sie sind erforderlich:
- vor der Inbetriebnahme der Anlage
- nach 2 Jahren
- dann wiederkehrend alle 15 Jahre