24h-Notfall-Nummer: 0800 9356702

Abflusslose Sammelgruben

Beim Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube müssen Grundstückseigentümer Folgendes beachten:

  • die Grube muss nachweislich dicht sein
  • die regelmäßige Entsorgung des gesamten Grubeninhalts muss gewährleistet sein
  • es muss das gesamte, auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser dort eingeleitet werden

 

Das vom AZV für die Leerung abflussloser Sammelgruben zugelassene Unternehmen ist:

Bergzog Kanalreinigungs GmbH
Gutsweg 2
04720 Zschaitz-Ottewig

Telefon: 034324 22088 oder 0175 59 11 982 oder 0174 940 49 21
Fax: 034324 23 318
E-Mail: bergzog-gmbh@t-online.de