Abflusslose Sammelgruben
Beim Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube müssen Grundstückseigentümer Folgendes beachten:
- die Grube muss nachweislich dicht sein
- die regelmäßige Entsorgung des gesamten Grubeninhalts muss gewährleistet sein
- es muss das gesamte, auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser dort eingeleitet werden
Das vom AZV für die Leerung abflussloser Sammelgruben zugelassene Unternehmen ist:
Bergzog Kanalreinigungs GmbH
Gutsweg 2
04720 Zschaitz-Ottewig
Telefon: 034324 22088 oder 0175 59 11 982 oder 0174 940 49 21
Fax: 034324 23 318
E-Mail: bergzog-gmbh@t-online.de