Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden nur versiegelte Flächen auf Ihrem Grundstück herangezogen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation fließt. Dabei ist es unerheblich, ob das direkt über den eigenen Grundstücksanschluss oder indirekt über die Leitungssysteme Dritter, zum Beispiel die Straßenentwässerung des jeweiligen Straßenbaulastträgers bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation, passiert.
Es gibt auch Grundstücke, deren Zufahrten erst auf die Straße entwässern – und von dort aus gelangt das Niederschlagswasser dann über die Straßenentwässerung in die öffentliche Kanalisation. Außerdem könnte Niederschlagswasser über Nachbargrundstücke oder anwohnereigene Leitungssysteme, die Niederschläge innerhalb der Grundstücke aufnehmen, zum Kanal abgeleitet werden.
Zu den versiegelten Flächen, die für die Berechnung herangezogen werden, gehören:
- Dächer
- asphaltierte oder betonierte Wege und Hofflächen
- Flächen mit Verbundsteinen
- verfugte Flächen (zum Beispiel Fliesen, Gehwegplatten oder Pflaster)
Nicht relevant für die Berechnung sind:
- wasserdurchlässige Flächen, wie Rasengittersteine
- Kiesflächen
- Pflasterflächen mit breiten Fugen
- Grünflächen
Diese Angaben bilden die Basis für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr. Alle Neukunden übermitteln diese Daten mit dem Antrag zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage. Bestandskunden sind verpflichtet, dem Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal jede Änderung der versiegelten Fläche auf ihrem Grundstück in einer Selbstauskunft zu übermitteln.
Sie benötigen bei der Flächenermittlung Unterstützung? Wenden Sie sich gerne an den Kundenservice von Veolia.
Niederschlagswasser ist auch Abwasser: Es nimmt zum Beispiel den Schmutz von Straßen, Plätzen und Dächern auf.