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Niederschlagswasser wird sepparat berechnet

Wenn Niederschlagswasser von einem Grundstück in die öffentliche Kanalisation fließt, ist das kostenpflichtig. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei die angeschlossene Grundstücksfläche. Diese Herangehensweise ist rechtlich vorgeschrieben.

Seit Januar 2019 arbeitet auch der Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal nach diesem Prinzip und setzt damit die Vorgaben des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes um.

Die Verbandsversammlung beschloss am 5. Dezember 2016, sogenannte gesplittete Gebühren einzuführen. Das heißt: Schmutz- und Niederschlagswasser werden separat berechnet: Niederschlagswasser nach Quadratmetern, Schmutzwasser nach Kubikmetern.

Bei Fragen hilft Ihnen der Kundenservice von Veolia weiter.

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