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Fragen und Antworten


Warum führt der AZV Döbeln-Jahnatal das Niederschlagswasserentgelt ein?

Der AZV Döbeln-Jahnatal erhält im März 2015 im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung für 2017 eine Auflage der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mittelsachsen. Danach ist die Entgeltsplittung zwingend erforderlich, um den Vorgaben aus dem sächsischen Kommunalabgabengesetz zu folgen. Die Verbandsversammlung des AZV Döbeln-Jahnatal fasst den entsprechenden Beschluss zur Entgeltsplittung am 5. Dezember 2016.

Warum kommt das gesplittete Entgelt erst jetzt?

In der Vergangenheit hatte sich der AZV Döbeln-Jahnatal gegen gesplittete Entgelte ausgesprochen, weil das Schmutzwasserentgelt zur Finanzierung der hoheitlichen Aufgaben in der Daseinsvorsorge auskömmlich gewesen ist. Zudem ist die Einführung der von der Aufsichtsbehörde geforderten Praxis der gesplitteten Entgelte mit großem Aufwand verbunden. Dennoch ist die vorliegende Rechtsprechung eindeutig – und der AZV Döbeln-Jahnatal verpflichtet, ein Niederschlagswasserentgelt einzuführen.

Wie hoch sind die Mehreinnahmen für den AZV?

Das Niederschlagswasserentgelt wird nicht eingeführt, um Mehreinnahmen zu erzielen. Es erfolgt eine verursachergerechte Aufteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Kostenträger, also bei der Einleitung von Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Wer muss das Niederschlagsentgelt zahlen?

Es zahlen nur jene Eigentümer, von deren Grundstück das anfallende Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird. Jene Grundstückseigentümer, die das Niederschlagswasser auf ihrem Grund und Boden zum Beispiel versickern lassen, zahlen kein Niederschlagswasserentgelt. Daher der Begriff „verursachergerecht“. Es gibt hier – anders als beim Schmutzwaser – keinen Anschluss- und Benutzungszwang.

Wie werden die Grundstücksdaten ermittelt?

Der AZV Döbeln-Jahnatal hat sich für ein Selbstauskunftsverfahren entschieden. Die Grundstückseigentümer in den Verbandsgemeinden werden angeschrieben und aufgefordert, die erforderlichen Angaben an den Verband beziehungsweise die Veolia Wasser Deutschland GmbH als dessen Dienstleister zu übermitteln.

Wie lange ist Zeit, den Selbstauskunftsbogen auszufüllen?

Die Grundstückseigentümer sind angehalten, die Daten innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Selbstauskunftsbogens zu übermitteln. Zu diesem Zweck wird ein Freiumschlag versendet, der portofrei zurückzuschicken ist.

Woher weiß der AZV, ob die übermittelten Daten stimmen?

Es erfolgt ein Datenabgleich der Selbstauskunft mit den tatsächlich versiegelten Flächen, die im Geoinformationssystem  erfasst sind. Aus Kostengründen verzichtet man auf eine Überfliegung des Verbandsgebietes zum Abgleich der Daten.

Was passiert, wenn Grundstückseigentümer den Selbstauskunftsbogen nicht zurückschicken?

Nach Ablauf der Frist, wird ein Erinnerungsschreiben verschickt. Sollten für das betreffende Grundstück anschließend noch immer keine verwendbaren Angaben vorliegen, so ist der AZV  angehalten, die versiegelten Flächen zu schätzen. Als Berechnungsgrundlage würde dann allerdings die gesamte Grundstücksfläche herangezogen werden.

Welche Flächen sind für die Erhebung des Niederschlagswasserentgeltes relevant?

Das sind jene Flächen, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Das betrifft die dicht versiegelten Flächen, wie zum Beispiel Dachflächen, Hof- und Wegeflächen mit einem wasserundurchlässigen Belag (wie Asphalt, Beton, Bitumen, Verbundsteine sowie wasserundurchlässig verfugte Fliesen, Gehwegplatten, Klinker und Pflaster).

Unbefestigte und teilversiegelte Flächen, mit einem wasserdurchlässigen Belag spielen für die Erhebung des Niederschlagswasserentgeltes keine Rolle.


Welche Einleitungstatbestände werden herangezogen?

Es wird in drei Gruppen unterschieden:

  • die Einleitung von Niederschlagswasser von versiegelten Flächen in den öffentlichen Mischwasserkanal (Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser)
  • die Einleitung von Niederschlagswasser in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal
  • die Einleitung von Niederschlagswasser von Nicht-Wohnflächen in den öffentlichen Mischwasser- oder Niederschlagswasserkanal.


Wie hoch wird das Niederschlagswasserentgelt ausfallen?

Das beschloss die Verbandsversammlung des AZV Döbeln-Jahnatal nach vorgelegter Kalkulation auf ihrer Sitzung am 19. November 2018.

Welche Auswirkungen hat das Niederschlagswasserentgelt auf das Schmutzwasserentgelt im Verbandsgebiet?

Nach dem Beschluss, die Entgelte zu splitten, müssen auch die Kosten der Schmutzwasserentsorgung neu berechnet werden – und damit das entsprechende von den Kunden zu zahlende Entgelt. Das erfolgt parallel zur Kalkulation des Niederschlagswasserentgeltes.