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Aus eins mach zwei

Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal berechnet ab dem 1. Januar 2019 gesplittete Entgelte für Schmutz- und Niederschlagswasser

Mit einer grundlegenden Veränderung startet der Abwasserzweckverband (AZV) Döbeln-Jahnatal ins neue Jahr: Ab dem 1. Januar 2019 werden die Schmutzwasserentsorgung und die Ableitung des Niederschlags-wassers von dicht versiegelten Flächen separat berechnet. Damit folgt der AZV der Aufforderung der Rechtsaufsicht beim Landkreis Mittelsachsen. Bisher machte der AZV bei der Abrechnung keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Abwasser. Nun muss er das.

Der Mengenpreis für die Schmutzwasserentsorgung im Verbandsgebiet sinkt ab dem 1. Januar 2019 von 2,05 auf 1,76 Euro je Kubikmeter. Für die Ableitung des Niederschlagswassers zahlt der Kunde des AZV Döbeln-Jahnatal 30 Cent pro Quadratmeter und Jahr. Je höher der Anteil an dicht versiegelter Fläche auf dem Grundstück, desto geringer fällt das Entgelt aus: ab 1 000 Quadratmeter 29 Cent, ab 5 000 Quadratmeter 27 Cent und ab 10 000 Quadratmeter 26 Cent.
Das Niederschlagswasserentgelt wird dort erhoben, wo der auf Dächer, Hofeinfahrten oder Wege fallende Regen von privaten Grundstücken in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Wo dies nicht der Fall ist, ist das Entgelt auch nicht zu entrichten. Dann zahlt der Kunde nur das Schmutzwasserentgelt – je nachdem, ob er an den zentralen Kanal angeschlossen ist oder das anfallende Abwasser dezentral entsorgt werden muss.

Die neuen Entgelte sind für den Zeitraum 2019 bis 2022 kalkuliert. Den Beschluss dazu fasste die Verbandsversammlung des AZV Döbeln-Jahnatal auf ihrer Sitzung am 19. November 2018. Bereits im Dezember 2016 ist in diesem Gremium beschlossen worden, die gesplitteten Entgelte einzuführen. Zuvor hatte sich der AZV Döbeln-Jahnatal stets gegen die Trennung der Abrechnung nach den verschiedenen Arten des Abwassers ausgesprochen. Man habe, erklärt AZV-Geschäftsführer Stephan Baillieu, nicht die Notwendigkeit gesehen. Mit der Einführung des Niederschlagswasserentgeltes werde der AZV keine Mehreinnahmen erzielen. Es sei lediglich eine notwendige Umverteilung, um Recht und Gesetz einzuhalten.

Der AZV hatte seinen Betriebsführer, die OEWA Wasser und Abwasser GmbH, mit der Entgeltkalkulation beauftragt. Dabei war insbesondere die Einführung des Niederschlagswasserentgeltes mit einem hohen Aufwand verbunden. Jeder einzelne Kunde wurde angeschrieben und gebeten, einen Selbstauskunftsbogen auszufüllen. Auf dieser Datenbasis konnte schließlich kalkuliert werden.