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100 Prozent: Alle Kunden sind angeschrieben

Datenerfassung für das ab 2019 geltende Niederschlagswasserentgelt im Gebiet des AZV Döbeln-Jahnatal geht weiter / Kalkulation im dritten Quartal

Ein wichtiges Etappenziel zur Einführung des Niederschlagswasserentgeltes am 1. Januar 2019 im Gebiet des Abwasserzweckverbandes (AZV) Döbeln-Jahnatal ist erreicht: „Wir haben jetzt alle Kunden des AZV Döbeln-Jahnatal angeschrieben. Jeder erhielt einen Selbstauskunftsbogen mit der Bitte, ihn auszufüllen und an uns zurückzuschicken“, informiert René Kroll, der stellvertretende Bereichsleiter Kundenservice bei der OEWA Wasser und Abwasser GmbH. Damit wurden in den vergangenen Monaten rund 7 000 Briefe mit dem Selbstauskunftsbogen versendet.

76 Prozent der angeschriebenen Kunden hätten sich bis Mitte Mai bereits zurückgemeldet. Ein guter Wert, findet Kroll. Da einige Kunden, insbesondere in der Stadt Döbeln, gerade erst aufgefordert worden sind, die notwendigen Flächenangaben von ihrem Grundstück zu übermitteln, müsse man sich noch etwas gedulden – und den Kunden die Zeit geben.

Unterdessen verschickt die OEWA im Auftrag des AZV Döbeln-Jahnatal die ersten Erinnerungsschreiben an jene Kunden, die sich bisher nicht zurückgemeldet haben. Kroll: „Wenn auch darauf keine Reaktion erfolgen sollte, sind wir durch Beschluss des AZV verpflichtet, für die spätere Berechnung des Entgeltes die gesamte Grundstücksfläche heranzuziehen – und nicht nur die versiegelte.“ Damit würden die Kunden weit mehr zahlen als notwendig ist.

Zum Gebiet des AZV Döbeln-Jahnatal gehören die Stadt Döbeln sowie die Gemeinden Großweitzschen, Ostrau und Zschaitz-Ottewig.

Auf Anordnung des Landkreises Mittelsachsen ist der AZV Döbeln-Jahnatal verpflichtet, zum 1. Januar 2019 die Entgelte für die Ableitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser zu splitten. Bisher gibt es im Verbandsgebiet ein Entgelt, das beide Abwasserarten bündelt. Wie hoch das Niederschlagswasserentgelt – und entsprechend auch das Schmutzwasserentgelt – ausfallen wird, ist noch nicht bekannt. Wenn alle Flächenangaben der Kunden vorliegen und die Zahlen erfasst sind, beginnt man mit der Kalkulation. Das ist für das dritte Quartal dieses Jahres vorgesehen.